Arbeitgeber muss Arbeitnehmer über den Verfall von Urlaub informieren

 

 

Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub erlischt in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber ihn zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Februar 2019 - 9 AZR 541/15 -

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Arbeitgeber muss Arbeitnehmer über den Verfall von Urlaub informieren

 

 

Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub erlischt in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber ihn zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Februar 2019 - 9 AZR 541/15 -

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